Ab wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
In Deutschland ist ein Datenschutzbeauftragter nach § 38 BDSG in der Regel Pflicht, sobald mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Zahl gilt die Pflicht, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonders sensibler Daten besteht, etwa von Gesundheitsdaten, oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist (Art. 37 DSGVO). Die Bundesregierung plant, die 20-Personen-Regel aufzuheben. Die Pflichten aus der DSGVO gelten jedoch für jedes Unternehmen, unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss.
Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter?
Sie müssen keinen eigenen Mitarbeiter ausbilden und regelmäßig fortbilden lassen. Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt zudem einen besonderen Kündigungsschutz, der beim externen entfällt. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt Erfahrung aus vielen Unternehmen und Branchen mit, ist unabhängig von internen Interessen und verursacht planbare Kosten.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter bei Ihnen?
Wir arbeiten mit einer festen monatlichen Pauschale. Die Höhe richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und dem Unternehmensgegenstand, deshalb kalkulieren wir jedes Angebot individuell. Alle Leistungen sind mit der Pauschale vollständig abgedeckt, es entstehen keine Zusatzkosten. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie Ihr persönliches Angebot.
Wie läuft der Einstieg ab?
Nach einem kostenfreien Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Abläufe, Systeme und vorhandenen Unterlagen. Nach unserer Bestellung melden wir uns bei der zuständigen Aufsichtsbehörde als Ihr Datenschutzbeauftragter. Anschließend erstellen wir gemeinsam mit Ihnen das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und die technischen und organisatorischen Maßnahmen und legen alle Dokumente zentral im Datenschutz-Managementsystem ab.
Betreuen Sie nur Unternehmen in Karlsruhe?
Nein. Unser Sitz ist in Karlsruhe, wir betreuen Unternehmen in der Region Karlsruhe, in ganz Baden-Württemberg und deutschlandweit. Die Zusammenarbeit läuft je nach Bedarf vor Ort, telefonisch oder per Video.
Für welche Branchen sind Sie tätig?
Zu unseren Kunden zählen große Software- und Personaldienstleister ebenso wie Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungswirtschaft, aus dem Handel und aus dem Handwerk. Wir setzen den Datenschutz passend zur Branche und zur Größe des Unternehmens um.
Was ist zu tun, wenn es zu einer Datenpanne kommt?
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss in der Regel innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden (Art. 33 DSGVO), bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu benachrichtigen (Art. 34 DSGVO). Als Ihr Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie schnell bei der Bewertung des Vorfalls, bei der Meldung und bei der Dokumentation.
Was ist das Datenschutz-Managementsystem?
Eine Cloud-Anwendung, in der alle Datenschutzdokumente Ihres Unternehmens zentral verwaltet werden, etwa das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die Verträge zur Auftragsverarbeitung. Auch die Datenschutzerklärung Ihrer Website liegt dort und kann direkt in der Anwendung bearbeitet werden. So haben Sie jederzeit den Überblick und können bei einer Prüfung alle Nachweise schnell vorlegen. Das System ist in unserer Pauschale enthalten.
Bieten Sie auch Sicherheitsaudits an?
Ja. In Kooperation mit BUSINESS PROTECT führen wir Sicherheitsaudits inklusive Zertifizierung nach den Richtlinien von BUSINESS PROTECT durch, außerdem Penetrationstests sowie die Prüfung und Optimierung von Geschäftsprozessen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: +49 721 75 40 88 40.